UNSERE AGB

Allgemeine Geschäftsbedingungen der  SOUNDHOUSE Veranstaltungstechnik GmbH

SOUNDHOUSE Veranstaltungstechnik GmbH
Industriestrasse 38
97437 Hassfurt
Germany

Tel.: +49 95 21 – 60 30
Fax.: +49 9521 – 60 42
E-Mail: epost@soundhouse.com
Web: www.soundhouse.com

§ 1 Geltungsbereich der Geschäftsbedingungen 
Für unsere Lieferungen und Leist ungen gelten ausschließlich die  nachfolgenden Verkaufs-, Zahl ungs- und Leistungsbedingungen.  Entgegenstehenden Geschäftsbedingungen des Kunden wird schon  jetzt widersprochen.   Im kaufmännischen Verkehr gelt en diese Bedingungen auch für alle  künftigen Geschäftsbeziehungen, es  sei denn, es ist ausdrücklich  etwas anderes vereinbart.   Abweichungen und mündliche Vereinbarungen sind nur nach  schriftlicher Bestätigung wirksam.

§ 2 Angebot und Vertragsabschluss 
(1)  An rechtsgültig unterschriebene schriftliche Angebote halten wir  uns 6 Wochen gebunden, wenn nichts anders lautend auf dem  Angebot vermerkt ist.   Ein Vertrag kommt erst durch schriftliche Bestätigung zustande.   Art und Umfang der Leistung ergeben sich aus der  Auftragsbestätigung und den hierzu gehörenden Anlagen, sofern sie  in der Auftragsbestätigung bezeichnet sind.  Kostenschätzungen werden entsprechend gekennzeichnet und  entfalten keine Rechtswirksamkeit.  (2)  Eine Abweichung von der vereinbarten Leistung ist dann zulässig,  wenn dies zum Zwecke der Durchführung des Vertrages erforderlich  oder zweckmäßig ist und damit keine wesentliche  Leistungsänderung, insbesondere  Leistungsminderung, verbunden  ist.  (3)  Die zu dem Angebot gehörenden Unterlagen, z.B. Zeichnungen,  Abbildungen, Gewichts- und Maßangaben sind nur annähernd,  soweit sie nicht als verbindlich bezeichnet werden.  An allen in Zusammenhang mit der Angebotserstellung und  Auftragserteilung dem Vertragspartner überlassenen Unterlagen, wie  z.B. Kalkulationen, Zeichnungen, Entwürfe, Pläne etc. behalten wir  uns Eigentums- und Urheberrechte vor.   Diese Unterlagen dürfen Dritten  nicht zugänglich gemacht werden,  es sei denn, wir erteilen dazu dem Vertragspartner unsere  ausdrückliche schriftliche Zustimmung.   Soweit wir ein Angebot abgelehnt haben oder ein Auftragsverhältnis  nicht zustande gekommen ist, sind diese Unterlagen ohne weitere  Aufforderung zurückzusenden.

§ 3 Preise und Zahlung 
(1)  Sofern nichts Gegenteiliges schriftlich vereinbart wird, gelten  unsere Preise ab Lager ausschließ lich Verpackung, Versicherung,  Fracht und Montage. Auf alle Preise wird Mehrwertsteuer in  jeweils geltender gesetzlicher  Höhe zusätzlich berechnet.  (2)  Die Zahlung des vereinbarten Preises hat ausschließlich auf den  auf unseren Rechnungen genannten Konten zu erfolgen.   Der Abzug von Skonto ist nur  bei schriftlicher besonderer  Vereinbarung zulässig.  (3)  Sofern nichts anderes vereinbart  wird, ist der Preis innerhalb von  10 Tagen nach Lieferung, Leistung bzw. Abnahme zu zahlen. Die  gesetzliche Vorschrift des § 284 Abs.3 BGB bleibt insoweit  unberührt.   Nach dieser Vorschrift entsteht  Schuldnerverzug spätestens 30 Tage  nach Rechnungszugang.  Verzugszinsen werden in Höhe von 8 % über dem jeweiligen  Basissatz p.a. berechnet.  Die Geltendmachung eines höher en Verzugsschadens bleibt  vorbehalten.  (4)  Angemessene Preisänderungen wegen Lohn-, Material- und  Vertriebskosten für Lieferungen, die 4 Monate oder später nach  Vertragsschluss erfolgen, bleiben vorbehalten.  (5)  Eine Aufrechnung mit Gegenansprüchen durch den Kunden ist  ausgeschlossen, es sei denn, diese Gegenansprüche sind  rechtskräftig festgestellt oder in schriftlicher Form durch den Käufer  als unbestritten bestätigt.  (6)  Die Abtretung von Forderungen ist  nur mit vorheriger schriftlicher  Zustimmung zulässig. Die Zustimmung darf nicht unbillig verweigert  werden. Die Regelung des §354a HGB bleibt hiervon unberührt.  (7)  Zur Ausübung eines Zurückbehaltungsrechts ist der  Vertragspartner nur insoweit befugt, als sein Gegenanspruch auf  dem gleichen Vertragsverhältnis beruht.

§ 4 Liefer- und Leistungszeit 
(1)  Der Beginn der von uns angegebenen Lieferzeit setzt die  Abklärung aller technischen Frag en sowie die rechtzeitige und  ordnungsgemäße Erfüllung der Verpflichtungen des Bestellers  voraus. Hierzu gehören vor allem die Beibringung der notwendigen  Unterlagen, Genehmigungen und Freigaben sowie der Eingang der  vereinbarten Anzahlung.  (2)  Vereinbarte Lieferfristen gelten vorbehaltlich richtiger sowie  rechtzeitiger Belieferung durch die Materialhersteller und  Leistungszulieferer. Kommt es trotz nachgewiesener rechtzeitiger  Bestellung innerhalb üblicher Liefer fristen zu Verzögerungen, so sind  diese vom Verkäufer nicht zu vertreten.   Eine Haftung unsererseits ist ausgeschlossen, sofern er bei der  Auswahl der Zulieferer und Subunternehmer und Bestellung wie ein  ordentlicher Kaufmann gehandelt hat. Die Lieferfrist verlängert sich  entsprechend bis zur nächstmöglichen Auslieferung durch den  Warenhersteller oder Leistungszulieferer. Gleiches gilt für den Fall  unabwendbarer Ereignisse und höherer Gewalt.  (3)  Kommt der Kunde in Annahmeverzug oder verletzt er schuldhaft  sonstige Mitwirkungspflichten, so  sind wir berechtigt, den uns  insoweit entstandenen Schaden einschließlich etwaiger  Mehraufwendungen ersetzt zu verlangen.   Weitergehende Ansprüche bleiben vorbehalten.  (4)  Bei Vorliegen von Lieferverzögerungen, die von uns zu vertreten  sind, ist uns eine Frist zur Na chlieferung von mindestens zwei  Wochen zu setzen. Diese Nach frist beginnt mit dem Eingang der  Nachfristsetzung bei uns. Wird  eine entsprechende Nachfrist  schriftlich nicht gesetzt, kann der  Kunde weder Nachlieferungs- noch  Schadensersatzansprüche geltend machen.  (5)  Wir haften im Fall des Lieferverzugs der Höhe nach für jede  vollendete Woche Verzug im Rahmen einer pauschalierten  Verzugsentschädigung in Höhe von 0,5 % des Wertes der  Gesamtlieferung, maximal jedoch nich t mehr als 5 % des Wertes der  Gesamtlieferung.  Dieses gilt nicht, soweit der Verzug auf grober Fahrlässigkeit oder  Vorsatz beruht.

§ 5 Gefahrübergang 
Lieferungen erfolgen auf Gefahr des Kunden. Erfolgt der Versand auf  Wunsch des Kunden, so geht die Gefahr mit der Bekanntgabe der  Versandbereitschaft auf ihn über. Lieferungen werden nur auf  schriftlichen Wunsch des Kunden in seinem Namen und auf seine  Rechnung versichert.

§ 6 Eigentumsvorbehalt 
(1)  Wir behalten uns das Eigentum an der gelieferten Sache bzw. der  Leistung bis zur vollständigen Be zahlung unserer Rechnungen sowie  bis zur Bezahlung aller vorausgegangenen Lieferungen und  Leistungen einschließlich aller Nebenforderungen, bei Bezahlung  durch Scheck oder Wechsel bis zu deren Einlösung, vor.  (2)  Der Kunde darf den unter Eigentumsvorbehalt stehenden  Gegenstand weder verpfänden noch zur Sicherung übereignen. Die  Weiterveräußerung ist nur mit  unserer schriftlichen Zustimmung  gültig.  (3)  Der Kunde ist verpflichtet, solange das Eigentum noch nicht auf  ihn übergegangen ist, die Sache bz w. das Werk pfleglich zu  behandeln. Insbesondere ist er verpflichtet – soweit nichts anderes  vereinbart – diese auf eigene Ko sten gegen Diebstahl-, Feuer- und  Wasserschäden ausreichend zu vers ichern. Müssen Wartungs- und  Inspektionsarbeiten durchgeführt  werden, hat der Kunde diese auf  eigene Kosten rechtzeitig durchzuführen und uns zu melden.  Jegliche Eingriffe Dritter, die  unser Eigentum berühren, sind uns  unverzüglich mitzuteilen. Auf  Verlangen ist uns Zutritt zu dem  Gegenstand zu gewähren.  (4)  Die Be- und Verarbeitung der Vorbehaltssache erfolgt stets in  unserem Auftrag, ohne dass für uns Verbindlichkeiten hieraus  erwachsen. Wird die Vorbehaltsware mit anderen Gegenständen  vermischt oder verbunden, so tritt der Kunde schon jetzt seine  Eigentums- bzw. Miteigentumsrechte an uns ab und verwahrt den  Bestand bzw. Gegenstand mit  kaufmännischer Sorgfalt.  (5)  Wird die Vorbehaltsware veräuß ert, so tritt der Kunde schon jetzt  die aus der Weiterveräußerung entstehenden Forderungen in Höhe  des Werts der Vorbehaltsware mit allen Nebenrechten an uns ab.  Wir nehmen die Abtretung hiermit an. Der Wert der Vorbehaltsware  bestimmt sich nach unserem  Rechnungsbetrag zuzüglich eines  Betrages in Höhe von 10 % hieraus. Wenn die weiterveräußerte  Ware in unserem Miteigentum steht, so erstreckt sich die Abtretung  der Forderung auf den Betrag, der dem Anteilswert unseres  Miteigentums entspricht. Wiederverkäufer dürfen an ihre Kunden nur  liefern, wenn sie sich das Eigent um bis zur vollständigen Bezahlung  vorbehalten.  (6)  Der Kunde hat auf unser Verlangen die zur Geltendmachung von  Ansprüchen aus oben genannten Abtretungen notwendigen  Informationen umgehend auf Anforderung mitzuteilen. Über  Vollstreckungsmaßnahmen Dritter in die Ware oder in abgetretene  Forderungen hat der Kunde uns umgehend zu unterrichten.

§ 7 Gewährleistung und Mängelrüge 
(1)  Der Kunde hat die gelieferte Sa che oder das Werk unmittelbar  nach Lieferung oder mit Abnahme,  spätestens innerhalb einer  Woche, auf Mängel zu prüfen und  offensichtliche Mängel, Fehl- oder  Falschmengen sowie Transportschäden rechtzeitig zu rügen.  Versäumt er diese Mitteilungsfris t, so sind Gewährleistungs- ansprüche ausgeschlossen.   (2)  Sollte trotz aller aufgewendeter Sorgfalt die Ware bzw. die  Leistung einen Mangel aufweisen, der  bereits bei Gefahrübergang  bzw. Abnahme vorlag, so werden wir die Ware bzw. das Werk,  vorbehaltlich fristgerechter  Mängelrüge, nach unserer Wahl  nachbessern oder Ersatz liefern.  Es ist uns stets Gelegenheit  zur Nacherfüllung innerhalb  angemessener Frist zu geben.  Wir sind zur dreimaligen Nac hbesserung bzw. Nacherfüllung  berechtigt. Schlägt die Nacherfüllung  fehl, hat der Kunde das Recht,   den Vergütungsanspruch um einen angemessenen Betrag zu  mindern. Ersatz für vergebliche Aufwendungen kann der  Vertragspartner nicht verlangen.  (3)  Schadensersatzansprüche de s Kunden aus jeglichem  Rechtsgrund sind ausgeschlossen, sofern in diesen  Bestimmungen nichts anderes geregelt ist.   Dieses gilt insbesondere  auch für Folgeschäden.   Dieser Haftungsausschluß gilt nicht bei Vorsatz oder grober  Fahrlässigkeit sowie bei Fehlen  zugesicherter Eigenschaften.   Im kaufmännischen Geschäftsverkehr unter Kaufleuten beschränkt  sich unsere Haftung bei grob fahrlässiger Vertragsverletzung auf den  im Zeitpunkt des Vertragsab schlusses vorhersehbaren Schaden,  höchstens jedoch auf Schadensersa tz in Höhe des vertraglich  vereinbarten Preises der Gesamtleistung.  (4)  Mängelansprüche bestehen nicht bei nur unerheblichen  Abweichungen von der vereinbarten Beschaffenheit, bei nur  unerheblicher Beeinträchtigung der  Brauchbarkeit, bei natürlicher  Abnutzung oder Verschleiß sowie bei Schäden, die nach dem  Gefahrübergang bzw. der Abnahme infolge fehlerhafter oder  nachlässiger Behandlung, über mäßiger Beanspruchung,  ungeeigneter Betriebsmittel, mangel hafter Bauarbeiten Dritter,  ungeeigneten Baugrundes oder aufgrund besonderer äußerer  Einflüsse entstehen, die nach dem Vertrag nicht vorausgesetzt sind.  Werden vom Kunden oder Dritten unsachgemäß  Instandsetzungsarbeiten oder Änderungen vorgenommen, so  bestehen für diese und die daraus entstehenden Folgen ebenfalls  keine Mängelansprüche.  (5)  Ansprüche des Kunden wegen der zum Zweck der Nacherfüllung  erforderlichen Aufwendungen, insbesondere Transport-, Wege-,  Arbeits- und Materialkosten, sind ausgeschlossen, soweit die  Aufwendungen sich erhöhen, weil die von uns gelieferte Ware bzw.  das von uns erstellte Leistung nachträglich an einen anderen Ort als  den Bestimmungsort verbracht worden ist.  (6)  Treten innerhalb der Gewährleistungsfrist Mängel an den  gelieferten oder montierten Gegenständen auf, so sind uns diese  umgehend, spätestens binnen zwei  Wochen nach Kenntnisnahme  mitzuteilen.   Gewährleistungsansprüche sind aus geschlossen, sofern der Kunde  nicht die vom Hersteller empfohlenen Reinigungs- und  Wartungsarbeiten vorgenommen hat.  Für die Vornahme dieser Arbeite n ist der Kunde beweispflichtig.  (7)  Im Falle des arglistigen Ver schweigens eines Mangels oder im  Falle der Übernahme einer Garantie für die Beschaffenheit der Ware  bzw. des Werkes zum Zeitpunkt de s Gefahrüberganges bzw. vor der  Abnahme richten sich die Rech te des Kunden ausschließlich nach  den gesetzlichen Bestimmungen.

§ 8 Besondere Mietbedingungen 
(1)  Es gelten die Preise der jeweils  gültigen Preisliste, sofern nicht  schriftlich anders lautende Preise vereinbart worden sind.  (2)  Treten an den Mietgeräten Störungen auf, so sind diese uns  unverzüglich mitzuteilen.  (3)  Unternimmt der Kunde (Mieter) an den Mietgeräten selbständig –  ohne Einwilligung oder Absprache mit uns – eine Reparatur, so  haftet er für die dadurch eventuell entstehenden Schäden.   Der Kunde haftet auch für Schäden, die durch unsachgemäße  Bedienung, Transport oder Standortwechsel entstehen.  (4)  Schadensersatzansprüche wegen  Mängeln an den Mietgeräten  sind ausgeschlossen, sofern uns nicht Vorsatz oder grobe  Fahrlässigkeit vorzuwerfen ist. Di es gilt nicht bei Schäden aus der  Verletzung des Lebens, des  Körpers oder der Gesundheit.  (5)  Der Kunde ist verpflichtet, die Mietgeräte gegen jeglichen  Untergang und jegliche Verschlechterung zu versichern und dem  Vermieter den Versicherungsnachweis auf Verlangen zukommen zu  lassen.  (6)  Der Kunde verpflichtet sich, die Geräte und die dazugehörigen  Teile pfleglich zu behandeln. Für Verschlechterungen haftet der  Kunde sofern und soweit ihn ein Verschulden trifft.  (7)  Bei nicht rechtzeitiger Rückgabe der Mietsache haftet der Kunde  in Höhe der üblichen Mietkosten zuzüglich einer Pauschale in Höhe  von 30 % der angefallenen Mietgebühr. Erleiden wir durch die  verspätete Rückgabe einen höheren Schaden, haftet der Kunde  auch hierfür.   Für das Entstehen eines  höheren Schadens sind wir  nachweispflichtig. Die Pausc hale wird auf einen höheren Schaden  angerechnet.

§ 9 Haftungsbegrenzung 
Unsere Haftung für Schäden ist auf die Summe des wirksam  vereinbarten Nettopreises beschränkt, sofern nichts anders  vereinbart ist und dieses gesetzl ich zulässig ist. Sollte eine höhere  Haftungssumme vereinbart werden, sind die daraus entstehenden  Mehrkosten für z.B. Versicherungen usw. vom Vertragspartner zu  übernehmen.  Dies gilt nicht für Schäden aus  der Verletzung des Lebens, des  Körpers oder der Gesundheit.

§ 10 Geheimhaltung und Presseerklärungen 
(1)  Die der anderen Vertragspartei übergebenen Unterlagen,  mitgeteilten Kenntnisse und Erfahrungen dürfen ausschließlich für  die Zwecke dieses Vertrags ve rwendet und Dritten nicht zugänglich  gemacht werden, sofern sie nich t ihrer Bestimmung nach Dritten  zugänglich gemacht werden sollen oder  dem Dritten bereits bekannt  sind. Dritte sind nicht die zur Durchführung des Vertragsverhältnisses  hinzugezogenen Hilfspersonen wi e Freie Mitarbeiter,  Subunternehmer etc. .  (2)  Darüber hinaus vereinbaren die Ve rtragsparteien, Vertraulichkeit  über den Inhalt dieses Vertrags und über die bei dessen Abwicklung  gewonnenen Erkenntnisse zu wahren.  (3)  Die Geheimhaltungsverpflicht ung gilt auch über die Beendigung  des Vertragsverhältnisses hinaus.  (4)  Die übergebenen Unterlagen wie Zeichnungen, Dokumente etc.  sind nach Beendigung des Vertragsverhältnisses an uns  herauszugeben, sofern der Verbleib beim Kunden nicht vertraglich  vereinbart ist.  (5)  Presseerklärungen, Auskünfte etc., in denen auf unser  Unternehmen direkt oder indirekt Bezug genommen wird, sind nur  nach vorheriger schriftlicher  Abstimmung – auch per E-Mail –  zulässig.

§ 11 Datenschutz 
Alle auf das Vertragsverhältnis bezogenen Daten werden im  Einverständnis des Kunden  von uns gespeichert.

§ 12 Sonstiges 
(1)  Erfüllungsort und ausschließlic her Gerichtsstand für alle  Streitigkeiten aus dem Vertragsverhältnis ist Bamberg.  (2)  Änderungen und Ergänzungen des Vertrages bedürfen der  Schriftform. Dies gilt auch für Än derungen dieser Sc hriftformklausel.  (3)  Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter  Ausschluss des Internationalen Priv atrechts und des UN-Kaufrechts.  (4)  Sollten einzelne Bestimmungen unwirksam sein oder werden  oder eine Lücke enthalten, so bleiben die übrigen Bestimmungen  hiervon unberührt. Die Parteien we rden die unwirksame Klausel  durch eine solche ersetzen, die der weggefallenen möglichst nahe  kommt und zulässig ist. Jede Partei ist insoweit berechtigt, eine  Klausel schriftlich vorzuschlagen.  Diese gilt als vereinbart, sofern die andere Partei nicht schriftlich  binnen zwei Wochen nach Zugang di esem Vorschlag widerspricht.  Der schriftliche Vorschlag einer Kl ausel ist der anderen Partei mit  eingeschriebenem Brief zuzustellen.   Der Widerspruch darf auch in sonstiger schriftlicher Form,  insbesondere auch im elektroni schen Datenverkehr, erfolgen.